Ticketverkauf für Vereine und Vereinsfeste
Vom kleinen Vereinsfest bis zur großen Veranstaltung: Mit HEXLE Ticket richten Sie in wenigen Klicks Ihren eigenen Ticketshop ein, verkaufen Tickets online und an der Abendkasse und kontrollieren den Einlass mit dem Smartphone – ganz ohne App.

Ihre Vorteile mit HEXLE Ticket
Benefiz ohne Servicegebühr
Für gemeinnützige Veranstaltungen gibt es HEXLE Ticket Benefiz: einmalige Einrichtungsgebühr, keine Servicegebühr auf den Ticketpreis.
Abendkasse ohne Zahlungsanbieter
Tickets verkaufen Sie direkt vor Ort – ein reiner Vor-Ort-Verkauf funktioniert auch ohne eingerichteten Zahlungsanbieter.
Helfer am Einlass
Scan-Geräte aktivieren Sie über einen Zugangs-QR-Code, gescannt wird im Browser des Smartphones – auf Android und iPhone.
Diese Funktionen nutzen Sie
- Unbegrenzt viele Events und Ticketshops
- Öffentlicher Onlineshop unter eigener URL, einbettbar in die Vereinswebsite
- Bis zu drei Sponsorenlogos auf der Shop-Seite
- Vor-Ort-Verkauf an der Kasse, optional mit abweichendem Ticketpreis
- Rabattcodes – prozentual, als Festwert oder mit Nutzungslimit
- Zusatzprodukte wie Catering direkt im Ticketshop
- Mobile Einlasskontrolle im Browser – ohne App-Download
- Barzahlung vor Ort oder online mit PayPal, Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay
Passende Tarife
HEXLE Ticket Benefiz
Keine Servicegebühr für gemeinnützige Veranstaltungen
0%des Ticketpreises*
150€einmalig Einrichtung
HEXLE Ticket
Aktion bis 31.12.2026Nutzen Sie den vollen Funktionsumfang
3,8%1,9%in den ersten 6 Monaten*
150€0€keine Einrichtungsgebühr
Aktion: Bei Vertragsabschluss bis 31.12.2026 beträgt die Servicegebühr für HEXLE Ticket in den ersten 6 Monaten 1,9 % des Ticketpreises, danach regulär 3,8 %. Die einmalige Einrichtungsgebühr von 150 € entfällt.
* Alle Preise zzgl. MwSt. und Zahlungsanbietergebühren (separat berechnet durch den Anbieter, bei Online-Tickets). Benefizveranstaltungen zahlen keine Servicegebühr. Bei kostenlosen Tickets fällt keine Servicegebühr an.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, an Vereine sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG werden ausdrücklich nicht geschlossen.