Ticketsystem für Festivals und Open Airs

Mehrtägige Festivals brauchen mehr als ein Ticket: Mit HEXLE Ticket legen Sie Verkaufslimits und Kontingente pro Eventtag fest, verkaufen Parktickets und Merchandise im selben Shop und scannen am Eingang direkt im Browser des Smartphones.

Publikum vor der Bühne eines Open-Air-Festivals bei Sonnenuntergang

Ihre Vorteile mit HEXLE Ticket

Planung pro Eventtag

Verkaufslimits und tickettyp-übergreifende Kontingente definieren Sie individuell pro Eventtag.

Schneller Einlass

Der integrierte Ticketscanner erkennt Tickets besonders schnell und zuverlässig, Live-Statistiken zeigen den Stand am Einlass.

Alles in einem Shop

Zusatzprodukte wie Merchandise, Catering oder Parktickets verkaufen Sie direkt im Ticketshop.

Diese Funktionen nutzen Sie

  • Event- und Verkaufszeitraum flexibel festlegen
  • Verkaufslimits und Kontingente pro Eventtag
  • Beliebig viele Tickettypen, Verkaufsphasen und Kategorien
  • Ticketpersonalisierung mit Mindestalter
  • Zusatzprodukte wie Merchandise, Catering oder Parktickets
  • Scan-Geräte per Zugangs-QR-Code aktivieren, Scan-Zugänge zentral verwalten
  • Live-Statistiken während der laufenden Einlasskontrolle
  • Zahlung mit PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, Klarna und mehr über Stripe

Passender Tarif

HEXLE Ticket

Aktion bis 31.12.2026

Nutzen Sie den vollen Funktionsumfang

3,8%1,9%in den ersten 6 Monaten*

150€0€keine Einrichtungsgebühr

Aktion: Bei Vertragsabschluss bis 31.12.2026 beträgt die Servicegebühr für HEXLE Ticket in den ersten 6 Monaten 1,9 % des Ticketpreises, danach regulär 3,8 %. Die einmalige Einrichtungsgebühr von 150 € entfällt.

* Alle Preise zzgl. MwSt. und Zahlungsanbietergebühren (separat berechnet durch den Anbieter, bei Online-Tickets). Benefizveranstaltungen zahlen keine Servicegebühr. Bei kostenlosen Tickets fällt keine Servicegebühr an.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, an Vereine sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG werden ausdrücklich nicht geschlossen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Verkaufslimits legen Sie individuell pro Eventtag fest, zusätzlich definieren Sie tickettyp-übergreifende Kontingente pro Eventtag.

Lösungen für weitere Veranstaltungen

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