Ticketsystem für Konzerte, Theater und Kultur
Ob Konzert, Theateraufführung oder Lesung: Ihr Publikum wählt im interaktiven Saalplan seinen Platz, bezahlt online und hat das Ticket auf dem Smartphone. An der Abendkasse verkaufen Sie Tickets direkt vor Ort – auch mit Platzwahl im Saalplan.

Ihre Vorteile mit HEXLE Ticket
Platzwahl im Saalplan
Saalpläne erstellen Sie selbst, Besucher wählen ihren Platz im interaktiven Saalplan – einzelne Plätze lassen sich sperren.
Kategorien und Verkaufsphasen
Beliebig viele Tickettypen, Verkaufsphasen und Kategorien mit individuellen Preisen für Ihre Veranstaltung.
Ihr Auftritt, Ihr Shop
Titelbild, Event-Logo, Shop-Farbe und Ticketlayout passen Sie an Ihr eigenes Branding an.
Diese Funktionen nutzen Sie
- Individuell erstellbare Saalpläne mit interaktiver Platzwahl
- Sitzplatzwahl in Kategorien
- Beliebig viele Tickettypen, Verkaufsphasen und Kategorien
- Öffentliche Veranstaltungsübersicht mit Suche und Sortierung
- Vor-Ort-Verkauf mit Platzwahl im Saalplan
- Ticketlayout selbst gestalten
- Automatische Ticketzustellung per E-Mail
- Verkaufsberichte per E-Mail im gewünschten Intervall
Passende Tarife
HEXLE Ticket
Aktion bis 31.12.2026Nutzen Sie den vollen Funktionsumfang
3,8%1,9%in den ersten 6 Monaten*
150€0€keine Einrichtungsgebühr
HEXLE Ticket Benefiz
Keine Servicegebühr für gemeinnützige Veranstaltungen
0%des Ticketpreises*
150€einmalig Einrichtung
Aktion: Bei Vertragsabschluss bis 31.12.2026 beträgt die Servicegebühr für HEXLE Ticket in den ersten 6 Monaten 1,9 % des Ticketpreises, danach regulär 3,8 %. Die einmalige Einrichtungsgebühr von 150 € entfällt.
* Alle Preise zzgl. MwSt. und Zahlungsanbietergebühren (separat berechnet durch den Anbieter, bei Online-Tickets). Benefizveranstaltungen zahlen keine Servicegebühr. Bei kostenlosen Tickets fällt keine Servicegebühr an.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, an Vereine sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG werden ausdrücklich nicht geschlossen.