Ticketverkauf für Sportveranstaltungen
Heimspiel, Turnier oder Wettkampf: Fans kaufen ihre Tickets online in Ihrem eigenen Ticketshop, an der Kasse verkaufen Sie direkt vor Ort. Am Eingang prüft Ihr Team die Tickets mit dem Smartphone.

Ihre Vorteile mit HEXLE Ticket
Online und an der Kasse
Vor-Ort-Verkauf an der Kasse mit optional abweichendem Ticketpreis – beim Scan sehen Sie, ob ein Ticket noch vor Ort bezahlt werden muss.
Sitzplätze und Kategorien
Eigene Saalpläne, Sitzplatzwahl in Kategorien und beliebig viele Tickettypen mit individuellen Preisen.
Sponsoren sichtbar machen
Bis zu drei Sponsorenlogos präsentieren Sie direkt auf der Shop-Seite.
Diese Funktionen nutzen Sie
- Beliebig viele Tickettypen, Verkaufsphasen und Kategorien
- Saalpläne mit Sitzplatzwahl in Kategorien
- Bis zu drei Sponsorenlogos auf der Shop-Seite
- Vor-Ort-Verkauf an der Kasse, optional mit abweichendem Ticketpreis
- Rabattcodes – prozentual, als Festwert oder mit Nutzungslimit
- Zusatzprodukte wie Merchandise oder Parktickets
- Mobile Einlasskontrolle im Browser mit Live-Statistiken
- Öffentliche Veranstaltungsübersicht mit allen Events
Passende Tarife
HEXLE Ticket
Aktion bis 31.12.2026Nutzen Sie den vollen Funktionsumfang
3,8%1,9%in den ersten 6 Monaten*
150€0€keine Einrichtungsgebühr
HEXLE Ticket Benefiz
Keine Servicegebühr für gemeinnützige Veranstaltungen
0%des Ticketpreises*
150€einmalig Einrichtung
Aktion: Bei Vertragsabschluss bis 31.12.2026 beträgt die Servicegebühr für HEXLE Ticket in den ersten 6 Monaten 1,9 % des Ticketpreises, danach regulär 3,8 %. Die einmalige Einrichtungsgebühr von 150 € entfällt.
* Alle Preise zzgl. MwSt. und Zahlungsanbietergebühren (separat berechnet durch den Anbieter, bei Online-Tickets). Benefizveranstaltungen zahlen keine Servicegebühr. Bei kostenlosen Tickets fällt keine Servicegebühr an.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, an Vereine sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG werden ausdrücklich nicht geschlossen.